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Kommunion, Sakramente: sind Geschiedene aus der Kirche ausgeschlossen? Klarstellung PDF Drucken
Geschrieben von Administrator   
Dienstag, 20. September 2011

Geschieden - alle Rechte in der Kirche verloren?

10 Klarstellungen

des Referenten für Glaubensinformation in der Diözese Graz-Seckau


Evangelium unseres HErrn :"Da kamen Pharisäer zu ihm und fragten: Darf ein Mann seine Frau aus der Ehe entlassen? Damit wollten sie ihm eine Falle stellen.

Er antwortete ihnen: Was hat euch Mose vorgeschrieben? Sie sagten: Mose hat erlaubt, eine Scheidungsurkunde auszustellen und (die Frau) aus der Ehe zu entlassen.

Jesus entgegnete ihnen: Nur weil ihr so hartherzig seid, hat er euch dieses Gebot gegeben. Am Anfang der Schöpfung aber hat GOtt sie als Mann und Frau geschaffen. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber GOtt verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.

Zu Hause befragten ihn die Jünger noch einmal darüber. Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet. " (Mk 10,2ff)

 

1. Niemand ist wegen einer Scheidung - die oft der einzige Ausweg aus einer zerstörerischen Ehe ist - von den Sakramenten ausgeschlossen. Personen, die sich getrennt haben aber keine neue sexuelle Beziehung eingegangen sind, dürfen zur hl. Kommunion gehen, Paten sein usw.! Es gelten hier keinerlei kirchenrechtliche Einschränkungen.
(Anmerkung: Trennen sich die Partner, gehen aber keine neue sexuelle Beziehung ein, besteht für sie keinerlei kirchliche Beschränkung, auch nicht beim Kommunionempfang. Aus Sicht der katholischen Kirche muß also niemand in einer zerstörerischen Ehe verbleiben!)

 

2. Manche kommen zur Überzeugung, dass ihre Ehe - obwohl seinerzeit in der Kirche feierlich begonnen - aus bestimmten Gründen (z.B. psychische Unreife eines Partners zur Zeit der Eheschließung) nicht gültig ist. Wenn kirchliche Gerichte auf Grund von Beweisen die Ungültigkeit feststellen (Annullierung), sind die Betroffenen frei, wieder kirchlich zu heiraten.

 

Ein Eheanullierungsverfahren hat in vielen Fällen gute Chancen. Es kostet ca. 200-300 Euro und wird innerhalb von 1-2 Jahren abgeschlossen. Es gibt keine mündliche Verhandlung! Auch wenn sich die andere Person (der vorgebliche "Ehepartner") dem Verfahren verweigert, kann es einseitig durchgeführt werden. Die kirchlichen Behörden helfen gerne! Mehr Informationen z. B. hier .

 

3. Viele gehen nach der Scheidung eine neue, "nichtkirchliche" Partnerschaft (z.B. standesamtliche Ehe) ein. Eine derartige Verbindung, die öffentlich eingeangen wurde gilt als Beweis für den sexuellen Verkehr mit einem anderen! Damit gelten normalerweise Einschränkungen beim Sakramentenempfang. Die betroffenen Personen gehören aber weiterhin zur Gemeinschaft der Kirche und sind eingeladen, die Gottesdienste mitzufeiern, sich am Leben ihrer Pfarren zu beteiligen, kirchliche Einrichtungen in Anspruch zu nehmen usw. Auch in der Frage des Patenamtes gilt: "Kein Rigorismus!" (Kardinal Ratzinger). Sie dürfen Trauzeugen sein und erhalten ein kirchliches Begräbnis. Wenn die jeweiligen Personen im Glauben stark und treu zur katholischen Kirche stehen, können sie problemlos Aufgaben in einer Pfarrgemeinde übernehmen: z. B. Pfarrgemeinderat sein, Firmhelfer oder Kommunionmutter / Tischmutter in der Kommunionvorbereitung.

 

4. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Papstes und aller Bischöfe, dass die Seelsorger und Pfarrgemeinden den geschiedenen und wiederverheirateten Kirchenmitgliedern mit Verständnis und Respekt begegnen und ihnen menschlich und religiös beistehen.

 

5. Viele Geschiedene, die in einer "nichtkirchlichen" Gemeinschaft leben, verspüren kein Bedürfnis, die Sakramente zu empfangen. Es gibt aber auch solche, die den ernsten Wunsch haben, zur hl. Kommunion zu gehen. Ihnen kann empfohlen werden, im Gespräch mit einem Seelsorger zu klären, wie ein geeigneter Weg gefunden werden kann.

 

6. Scheidung ist nicht gleich Scheidung, und Wiederheirat ist nicht gleich Wiederheirat. Motive und Lebensumstände sind oft recht verschieden. In der Seelsorge soll jeder Mensch mit seiner individuellen Lebensgeschichte ernst genommen werden.

 

7. Das Schreiben der Glaubenskongregation in Rom vom 14. 9. 1994 zu diesem Thema macht auf wichtige Dinge aufmerksam: die eheliche Treue, die Würde der Eucharistie, den inneren Zusammenhang von Ehesakrament und Kommunion usw., es kann aber sicher nicht alle oft sehr komplizierten Einzelfälle regeln. Hier ist der erfahrene Seelsorger gefragt.

 

8. Die Sakramente sind nicht käuflich. Wer Kirchenbeitrag zahlt, leistet einen wichtigen Grundbeitrag für die Gemeinschaft der Kirche, er "erkauft" sich damit aber nicht das Recht auf bestimmte Sakramente. Deshalb richtet sich die Höhe des Kirchenbeitrages nach der wirtschaftlichen Situation der Kirchenmitglieder und nicht danach, wie häufig jemand persönlich an der Feier der Sakramente teilnimmt.

 

9. Nicht nur für wiederverheiratete Geschiedene, sondern für alle, die zur hl. Kommunion gehen wollen, gilt die ernste Mahnung des Apostels Paulus: "Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er vom (eucharistischen) Brot essen!" (1 Kor 11,28)

 

10. In Konfliktfällen wird sich der Christ/die Christin bemühen, größere Klarheit zu gewinnen, indem er/sie auf das Wort Gottes hört und offen ist für die kirchliche und menschliche Gemeinschaft. Letztlich gilt: "Dem sicheren Urteil seines Gewissens muss der Mensch stets Folge leisten." (Katechismus d. katholischen Kirche 1790).

Oktober 1997

Karl Veitschegger (1997/2003)

 

Wertvoll in schwierigen Gewissensfragen ist der Rat der Bibel:
"Berate dich mit einem stets Besonnenen, von dem du weißt, dass er die Gebote hält, mit einem, dessen Herz denkt, wie dein Herz und der dir hilft, wenn du strauchelst. Doch achte auch auf den Rat deines Gewissens. Wer ist dir treuer als dieses? Das Gewissen des Menschen gibt ihm bessere Auskunft als sieben Wächter auf der Warte. Bei alledem bete zu Gott! Er wird in Treue deine Schritte lenken." (Jesus Sirach  37,12-15)

 

Kardinal Schönborn:

"Ich denke die wirkliche Barmherzigkeit in dieser Frage der wiederverheirateten Geschiedenen liegt darin, dass zuerst einmal die Schuldgeschichte benannt wird und man nicht schnelle Heilung durch ein sakramentales Pflaster in Aussicht stellt. Erst wenn man sagen kann, das ist wirklich aufgearbeitet worden, da ist eine Trauerarbeit, eine Reuearbeit, vielleicht sogar eine Versöhnungsarbeit geschehen, dann kann man sehr wohl verantwortungsbewusst seelsorglich sagen, hier ist eine Situation, in der auch ein Zugang zu den Sakramenten wieder sinnvoll ist.

(Aus Interview mit "Die Presse" am 10.5.2008 )

 

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 26. März 2015 )
 
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