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Kolonialisierung Deutschlands PDF Drucken
Geschrieben von Administrator   
Montag, 4. Februar 2008
Die DITIB - eine türkische Kolonialverwaltung
Deutschland wird planvoll islamisiert

von Wolfgang Philipp

 

In der Diskussion über die Ausbreitung des Islam in Deutschland fällt häufig der Name einer Organisation namens Ditib, die als machtvolle Vertretung türkisch-islamischer Interessen in Erscheinung tritt. - Ditib - ist eine Abkürzung für Diyanet Isleri Türk Islam Birgili und bedeutet soviel wie Türkisch-islamische Union des Amtes für religiöse Angelegenheiten. Der Etat dieses Amtes ist nach dem Militärhaushalt der größte Posten im türkischen Haushalt (Necla Kelek in einem Interview mit der Zeitschrift Cicero). Die unauflösliche Verbindung zwischen Religion und Staat in der Türkei wird dadurch sehr deutlich.

Die Ditib ist Teil der türkischen Staatsgewalt. Sie unterscheidet sich grundlegend von Organisationen, die etwa demokratisch durch hier lebende Türken gegründet werden. Ein Teil der in Deutschland vorhandenen rund 2.500 Moscheen gehört der  im Grundbuch eingetragenen  Ditib und damit letztlich dem türkischen Staat. Das gilt vor allem für die großen Moscheen mit Minaretten. Die Türkei schickt nach Auskunft des Bundesinnenministeriums jährlich ca. 130 Imame in unser Land, die Angehörige ihrer Religionsbehörde sind und rund vier Jahre in Deutschland bleiben.

Auf diese Weise sind regelmäßig rund 500 bis 600 Imame im Land. Sie werden von der Türkei bezahlt, von ihr für ihre Tätigkeit in Deutschland angeleitet und überwacht. Selbst die Freitagsgebete werden in Ankara formuliert. Der Aufenthalt dieser Imame wird nach dem Aufenthaltsgesetz geduldet und sogar von der Bundesregierung gefördert, weil sie als vorwiegend aus religiösen Gründen beschäftigt angesehen werden. Sie sprechen kaum Deutsch und verbreiten ihre Lehren in türkisch und arabisch. Was sie treiben und reden, entzieht sich den Erkenntnismöglichkeiten der deutschen Behörden. Das ist um so gefährlicher, als der Koran erlaubt, durch die taqiya im Interesse der Ausbreitung des Islam Andersgläubige zu täuschen. Ralph Giordano berichtet in der FAZ vom 12. August 2007, die Ditib-Imame würden geschult, den Völkermord an den Armeniern als Mythos zu erklären. Wenn Deutsche solche Thesen etwa über Auschwitz verbreiteten, wäre ihnen Strafverfolgung sicher: zweierlei Recht im gleichen Land.

An der Spitze der Ditib in Deutschland steht ein Botschaftsrat der türkischen Botschaft in Berlin, auch die türkischen Konsulate sind in die Bereitstellung und Überwachung dieser Geistlichen eingeschaltet. Die Ditib-Imame sind Staatsfunktionäre, die zugleich Lehren des Islam und politische Ziele der türkischen Regierung, also einen Staatsislam verkünden. Die Islamisierung Deutschlands ist also nicht nur ein sich durch Zuwanderung örtlich stellendes Problem, sondern ein Projekt des türkischen Staates. Nach außen ist die Ditib bemüht, ihre administrative Bindung an Ankara möglichst nicht öffentlich zu machen.

Vor diesem Hintergrund kann offenbleiben, ob die Türkei noch ein laizistisches, von demokratischen Prinzipien beherrschtes Gebilde ist. Peter Scholl-Latour hält die Türkei inzwischen selbst für islamisiert (JF 37/07). In Deutschland tritt uns in Gestalt der Ditib eine untrennbare Einheit von Religion, Politik und türkischer Staatsgewalt entgegen, eine Vorstellung, die dem Grundgesetz fremd ist.

Die Verbindung der Ditib mit der türkischen Regierung ist im Juni 2007 besonders deutlich geworden: Der Bundestag hatte durch Gesetzesänderungen im Ausländerrecht für den Nachzug von Familienangehörigen ein Mindestalter von 18 Jahren festgesetzt und Deutschkenntnisse verlangt. Die Ditib protestierte gegen diese Gesetzgebung und verweigerte die Teilnahme an einer vom Bundesinnenminister einberufenen Islamkonferenz.

Offenbar hat diese Gesetzesänderung Zielsetzungen der Türkei ins Mark getroffen: Die Einwanderungspolitik der türkischen Regierung beruht unter Ausnutzung des von Deutschland großzügig zugelassenen Familiennachzuges in der Praxis darauf, minderjährige Türkinnen durch Zwangsheiraten nach Deutschland einzuschleusen, obwohl sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, keinen Beruf haben und dem Sozialsystem zur Last fallen. Durch die daraus entspringenden Kinder wird der türkische Bevölkerungsanteil planmäßig vergrößert. Daß das Mindestzuzugsalter und das Verlangen nach deutschen Sprachkenntnissen der Integration dienen soll, wird von der Türkei nicht akzeptiert: Sie will keine Integration, sondern die türkisch-islamische Kolonisierung Deutschlands. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte 1997, damals als Oberbürgermeister Istanbuls, öffentlich aus einem Gedicht des Vordenkers des türkischen Nationalismus Z1ya Gökalp zitiert: Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten. Das ist eine offene Kriegserklärung: In Deutschland sind die Eingeborenen zu missionieren und zu unterwerfen. Die Moscheen, in denen nicht nur gebetet wird, haben die Funktion von Ordensburgen mit gleichzeitig weltlichen und religiösen Zielsetzungen.

Letzte Zweifel werden dadurch ausgeräumt, daß der türkische Staatspräsident Abdullah Gül im Einvernehmen mit Erdogan beim Menschenrechtskommissar des Europarates interveniert hat mit dem Ziel, die genannte deutsche Gesetzgebung wieder umzustoßen: ein unglaublicher Vorgang. Schon der vorangegangene Protest der Ditib entsprach also Weisungen der türkischen Regierung. Die Souveränität Deutschlands, durch frei gewählte Verfassungsorgane selbst zu entscheiden, wird als Diskriminierung von Türken hingestellt.

Für das zielgerichtete Vorgehen der türkischen Regierung sprechen auch andere Vorkommnisse, so zum Beispiel die auf Mitwirkung der türkischen Regierung beruhende folgenreiche Teilnahme von scheindeutschen Türken an den Bundestagswahlen 2002 und 2006. Noch weiter geht inzwischen das Deutsch-Türkische Forum innerhalb der CDU durch seinen Vorsitzenden Bülent Arslan: Dieser fordert offen die Bildung moslemischer Polizeieinheiten (JF 43/07). Diese sollen als Teil der Gemeinde die Moscheen kontrollieren. Da in Deutschland religiös definierte Polizeieinheiten undenkbar sind, läuft die Forderung der CDU-Arbeitsgruppe darauf hinaus, Polizeieinheiten unmittelbar dem türkischen Staat zu unterstellen, der auf diese Weise als eine Art Besatzungsmacht deutsches Staatsgebiet hoheitlich handelnd übernimmt und die Parallelgesellschaften regiert. Irgendein Widerspruch von der CDU-Führung war nicht zu hören.

Die Tragweite dieser türkischen Strategie wird deutlich, wenn man sich den umgekehrten Fall vorstellt: Deutschland bildet ein mit mehreren Milliarden Euro ausgestattetes Religionsamt. Es entsendet in ein fremdes Land Hunderte von ihm abhängige Polit-Priester, die von der deutschen Botschaft gelenkt werden. Es baut dort Gotteshäuser und kontrolliert unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel (Finanzen, Staatsgewalt, Disziplinargewalt, diplomatischer Druck) die Art und Weise, wie diese Priester unter Ausblendung der Landessprache den mit politischen Interessen Deutschlands übereinstimmenden Glauben verkündigen.

Es ist klar, daß ein solches Verhalten faktisch und rechtlich unmöglich wäre. Das Grundgesetz legt dem Staat weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen. In Deutschland gilt eine Trennung von Kirche und Staat. Sie ist Bestandteil des durch das Grundgesetz eingeführten freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates.

Das Auftreten der Ditib als Teil einer einheitlichen türkisch-islamischen Staats- und Religionsgewalt führt vor Augen, was der Islam ist: eine untrennbare Einheit von Religion, Politik und Staatsgewalt, die auch in Deutschland durchgesetzt werden soll. Der Staatsislam ist der Sache nach politische Partei mit extremer Zielsetzung, die weit gefährlicher ist als links- oder rechtsradikale Parteien.

Es ist deutlich, daß dieses Wirken der Ditib gegen fundamentale Grundsätze unserer Verfassung und damit gegen die öffentliche Ordnung in Deutschland (ordre public) verstößt: Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist (Art. 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, EG BGB). Auch ist es ungewöhnlich und wird von Staaten sonst nie geduldet, den diplomatischen Status einer Botschaft dafür auszunutzen, um durch Massen von illegalen Mitarbeitern die inneren Verhältnisse im Gastland zu beeinflussen. Wenn die deutsche Botschaft in Ankara sich auch nur ansatzweise ähnlich verhielte, gäbe es schwerste diplomatische Störungen.

Bei dieser Gesetzeslage muß man sich fragen, warum die Bundesregierung es hinnimmt, daß eine ausländische Macht mit Hilfe ihrer Botschaft auf deutschem Boden staatskirchliche Prinzipien durchsetzt, die zu verfolgen ihr selbst verboten wäre. Die Türkei tut in Deutschland als Staat, was der deutsche Staat nicht tun darf. Integration kann es jedenfalls nicht geben, wenn die Zuwanderer von ihrem Heimatstaat im entgegengesetzten Sinne geeicht werden.

Die hier lebenden Moslems und die Ditib berufen sich auf die in Art. 4 des Grundgesetzes gewährleistete Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Bundesregierung sieht das ebenso. Sie läßt die Ditib-Imame wirken, weil sie aus religiösen Gründen beschäftigt seien. Daß  wie die Geschichte lehrt  Religion die Funktion haben kann, rein politische Herrschaftsinteressen besonders machtvoll und überzeugend durchzusetzen, ignoriert sie.

Bei den in Art. 4 GG definierten Bürgerrechten handelt es sich um Bestandteile der in den Art. 1 bis 19 GG definierten Grundrechte des einzelnen gegenüber dem Staat. Grundrechte setzen inländischer staatlicher Gewalt gegenüber den Bürgern Grenzen. Träger von Grundrechten können auch inländische juristische Personen sein.

Daraus folgt zugleich, daß jedenfalls ausländische Staaten und ihre Organe sich für ein etwaiges Wirken im Inland  soweit es überhaupt zulässig ist  auf Grundrechte nicht berufen können. Das gilt auch für die Religionsfreiheit des Art. 4 GG. Selbst wenn die einzelnen hier im Inland lebenden Moslems sich trotz problematischer Besonderheiten ihres Glaubens, insbesondere des Verhältnisses zur Gewalt, auf die Religionsfreiheit des Art. 4 GG berufen könnten (siehe JF 30/07, Allah paßt nicht ins Grundgesetz), kann jedenfalls ein fremder Staat aus diesem Grundrecht keine Rechte ableiten. Das gilt auch für die Ditib.

Auch bei Toleranz gegenüber religiösen Überzeugungen hier wohnender Menschen können Aktivitäten eines fremden Staates, im Gewande der Religion politische Macht durchzusetzen, auf deutschem Boden nicht geduldet werden. Das gilt nicht nur für den Bau von Staats-Moscheen, sondern vor allem für die Entsendung und das Wirken staatlich bediensteter Imame. Das Vorgehen der Türkei zeigt, daß Deutschland von der türkischen Regierung als eine Kolonie betrachtet wird, deren fortschreitende Eroberung nicht nur religiöse, sondern auch politische Priorität hat. In FAZ-Beiträgen sprechen Ayaan Hirsi Ali von schleichender Machtübernahme und Dieter Wellershoff von einer Religion, die eine kriegführende Macht geworden sei. Auch die Warnungen Ralph Giordanos sind bekannt. Die Krone wird dem Ganzen dadurch aufgesetzt, daß ebendieser fremde Staat sich in Deutschland auf Religionsfreiheit beruft, die er im eigenen Land allen anderen Religionen versagt.

Angesichts der hier nicht autonom von den ansässigen Moslems, sondern von einem fremden Staat durch den Einsatz der Ditib drohenden Gefahr für die rechtsstaatliche Ordnung muß von der Bundesregierung verlangt werden, deren Tätigkeit auf deutschem Boden zu unterbinden. Das gleiche gilt für die Tätigkeit beamteter Imame und deren Kontrolle durch den türkischen Staat. Das Problem der Integration von Moslems kann allenfalls im Dialog mit den zugewanderten Individuen selbst angepackt werden und muß eine innenpolitische Frage Deutschlands bleiben.

Das Auftreten der Ditib und des türkischen Staats verschiebt die Sache auf eine andere Ebene, nämlich auf das völkerrechtliche Verhältnis zwischen Staaten. Dadurch werden zentrale Probleme deutscher Innenpolitik zur internationalen Verhandlungsmasse mit angeblichen Zwängen, die sich regelmäßig auf Kosten der eigenen Bevölkerung durchzusetzen pflegen. Mit Sicherheit wäre die Integration der hier ansässigen Moslems schon viel weiter fortgeschritten, wenn nicht der türkische Staat über die Ditib in das Geschehen eingriffe mit dem Ziel, immer weitere Teile Deutschlands nicht nur zu islamisieren, sondern durch Bildung von Parallelgesellschaften mit eigener Polizei politische Brückenköpfe zu bilden. Mit Recht spricht Georg Paul Hefty in einem FAZ-Artikel (5. Oktober 2007) von Vorposten des Türkentums.

Darüber hinaus müssen Moscheen geschlossen werden, in denen für die Gottesdienste und Predigten nicht die deutsche Sprache verwendet wird. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist nicht länger hinzunehmen, daß indoktrinierte türkische Staatsbedienstete in einer fremden Sprache Lehren verbreiten, von denen der Gaststaat keine Kenntnis nehmen kann.

Deutschland verwandelt sich mit absehbarer Sicherheit in ein Land, in dem der Islam, die Scharia und das Türkentum dominieren. Die von der türkischen Regierung im Falle eines EU-Beitritts geplante millionenfache Zuwanderung junger Türken in das vergreiste Deutschland wird diesen Effekt vollenden. Dieser schon lange erkennbaren Entwicklung steht allerdings die politische Klasse gleichgültig oder wohlwollend gegenüber: Sie hat Deutschland schon aufgegeben. Es ist fünf Minuten vor zwölf, einer solchen Entwicklung zur Rettung der tausendjährigen deutschen Kultur und Identität noch Einhalt zu gebieten. Toleranz kann das schädlichste sein, was es gibt.  Troja läßt grüßen.

 

Dr. Wolfgang Philipp lebt als Rechtsanwalt in Mannheim. Auf dem Forum der JUNGEN FREIHEIT schrieb er zuletzt über die Unverträglichkeit des Islam mit dem Grundgesetz (JF 30/07).

 
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